Landwirtschaftliche Buchstelle

Nach entsprechender Weiterbildung und dem Ablegen der Prüfung vor dem Sachkundeausschuss der Steuerberaterkammer Brandenburg wurde

Frau StB Andrea Förster
die Berechtigung verliehen, die Bezeichnung
Landwirtschaftliche Buchstelle

als Zusatz zur Berufsbezeichnung nach dem Steuerberatungsgesetz zu führen.

Mit dem Zusatz zur Berufsbezeichnung soll zum Ausdruck gebracht werden, das der Träger dieser Bezeichnung auf dem Gebiet der Hilfeleistung in Steuersachen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe eine besondere Sachkunde nachgewiesen hat.

So kann sichergestellt werden, das die zahlreichen Ausnahmeregelungen sowie die steuerlichen und außersteuerlichen Vergünstigungen vollständig ausgeschöpft werden. Gerade in der heutigen Wirtschaftssituation wird der Landwirt oder Forstwirt besondere Kenntnisse in den wesentlichen Bereichen der Land- und Forstwirtschaft erwarten.

Als zugelassene Landwirtschaftliche Buchstelle informieren und beraten wir Sie über Themen wie Betriebsübergabe sowie Fördermöglichkeiten und deren Besonderheiten im landwirtschaftlichen Bereich.

Wir unterstützen Sie bei den Besonderheiten der landwirtschaftlichen Buchführung und ergänzen diese um die immer notwendiger werdende betriebswirtschaftliche Beratung im Bereich der Land- und Forstwirtschaft.

Neben der Buchführung für landwirtschaftliche Betriebe einschließlich der Erstellung des BMELV habe wir uns auf folgende Beratungsschwerpunkte spezialisiert:

  • Beratung zu Nachfolgeregelungen und Umwandlungsmöglichkeiten von juristischen Personen in der Landwirtschaft
  • Beachtung der besonderen strukturellen Entwicklung der Landwirtschaft in den neuen Bundesländern und entsprechende gesellschaftsrechtliche Gestaltungen